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Danke KKH 29. Juni 2008 

Bei der täglichen Recherche nach neuen Informationen über Ermittlungs- und Strafverfahren finde ich eine Meldung, die interessant erscheint, die dazugehörige Zuweiseradresse ist jedoch im Internet nicht zu finden.

Also beginnt die zeitraubende Suche über den Geschäftsverteilungsplan, der - wie so oft- nicht einsehbar ist. Mit dem Hinweis “Datenschutz” wird dieser mir nicht zugänglich gemacht. Das ist schon bemerkenswert, wie unsere Justiz öffentliche Adressdaten verweigert. Doch “Google” hilft trotzdem, dank der KKH-Krankenkasse. Diese veröffentlicht die Teilnehmerliste einer Tagung “Betrug im Gesundheitswesen”. Fein säuberlich aufgelistet finde ich dort die Namen, Vornamen und Anschriften der Dezernenten für diesen Deliktbereich. Danke KKH.

Im Angebot: Geldauflage 24. Juni 2008 

Beim täglichen Recherchieren auf den Internetseiten der deutschen Staatsanwaltschaften begegne ich immer wieder netten Editorials der Behördenleiter. Auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Stade habe ich Folgendes gefunden zum Thema “Auslastung und Überlastung”:

Jährlich werden allein bei der Staatsanwaltschaft Stade fast 50.000 Verfahren neu eingeleitet. Dabei kann es in einem Verfahren um eine einzelne Tat oder etwa um zahlreiche Serientaten gehen. Entsprechend viele Aktenvorgänge sind neu anzulegen, Fristen sind zu überwachen, Kostenrechnungen abzuwickeln, zahlreiche Schreiben müssen gefertigt, Telefonanrufe angenommen, Akten versandt und andere Vorgänge beigezogen werden.
In gut der Hälfte der Fälle richtet sich das Verfahren gegen einen oder mehrere namentlich bekannte Beschuldigte. …

O-Ton eines Strafrichters  

Kürzlich las ich einen interessanten Beitrag eines rheinländischen Strafrichters (Amtsgericht) zum Thema “Geldauflagen an die Staatskasse oder an gemeinnützige Organisationen”. Hier ein Auszug:

Das musste ja so kommen. Der Landesrechnungshof NW soll nach einer Pressemeldung bei einer Untersuchung die Verhängung von Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen kritisiert haben und wohl auch angemahnt haben, dass die Staatskasse zu wenig bedacht werde. Von Willkür ist die Rede. Worum geht es eigentlich.

Ich kann mich noch gut erinnern, dass im Rahmen der sehr hohen Geldauflagen bei der Einstellung des sog. Mannesmann-Verfahrens schon einmal die Willkür der Verteilung kritisch beleuchtet wurde. Geldauflagen im Strafverfahren kommen in unterschiedlicher …

Generalstaatsanwalt hilft 23. Juni 2008 

Viele gemeinnützige Körperschaften schreiben Werbebriefe an Strafrichter und Staatsanwälte, um bei Zuweisungen von Geldauflagen bedacht zu werden. Ein anderes Mittel hat die Straffälligenhilfe Lüneburg entdeckt. Hier hilft der Behördenleiter, ein Generalstaatsanwalt selber mit - mit Erfolg. Lesen Sie selbst:

Beim Einwerben von Geldauflagen wirkte sich besonders positiv die Unterstützung durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle, Herrn Generalstaatsanwalt Range, aus. Das Schreiben des Generalstaatsanwaltes an Leitende Oberstaatsanwälte, an die Oberlandesgerichte etc. half mit, die Arbeit der Anlaufstelle Lüneburg im Berichtszeitraum zu sichern. Das Schreiben des Generalstaatsanwaltes Herrn Range nahm die Anlaufstelle zum Anlass, sich an die Richter der Lüneburger Gerichte und an die Staatsanwaltschaft …

Solidarischer Richterbund  

Richter und Staatsanwälte haben die Kritik des Landesrechnungshofs an der Praxis der Verteilung von Geldbußen zurückgewiesen. Die Justiz gehe sehr sorgsam mit den Geldauflagen um, teilte der Deutsche Richterbund in Hamm mit. Wenige Zweifelsfälle könnten nicht dafür herhalten, das funktionierende System, mit dem pro Jahr rund 50 Millionen Euro verteilt würden, in Frage zu stellen. Dem Rechnungshof gehe es offensichtlich darum, kleine Vereine auszubooten, um die Staatseinnahmen zu verbessern.

Ein von der Politik gesteuertes Gremium zur Geldverteilung würde keineswegs zu besseren Ergebnissen kommen. Der Staat habe sich seit Jahren aus der Förderung kleiner gemeinnütziger Vereine vor Ort zurückgezogen. Diese Lücke hätten …

Anwälte wollen Geldauflagen  

Die Bundesrechtsanwaltskammer möchte, dass die anwaltliche Standesvertretung zukünftig auch in den Genuß von Geldauflagen kommen soll. In einer Stellungnahme zu Artikel 8 – Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung fordern die “Anwälte”:

Erneut spricht sich die Bundesrechtsanwaltskammer dafür aus, § 195 BRAO um einen zweiten Absatz zu ergänzen:
„Soll eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO erfolgen, kann dem Beschuldigten auferlegt werden, einen Geldbetrag zugunsten der Rechtsanwaltskammer zu zahlen, der er angehört.“
In der Praxis kommt es wiederholt vor, dass entweder vor oder in der Hauptverhandlung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens eine Einstellung gem. § 153a StPO gegen Zahlung von – zum Teil nicht unerheblichen – Geldbeträgen …

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