Wirbel um Geldauflagen-Millionen 16. Dezember 2008
Die Chef-Ermittlerin in den Liechtenstein-Steuerstrafverfahren Margit Lichtinghagen (Staatsanwaltschaft Bochum) soll im Alleingang über 100 Millionen Euro an Geldauflagen in den letzten 12 Jahren gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen haben. Was an sich eine sehr positive Nachricht ist, hat allerdings einen sehr faden Nachgeschmack: Denn die Zuweisungen sollen z. T. der Staatsanwältin nahestehende Organisationen erhalten haben. Es gebe auch, laut dpa, Informatrionen und Aufzeichnungen, dass sich Mitglieder der NRW-Landesregierung an sie gewendet habe, um Einfluss auf die Zuweisungen zu nehmen.
Ich habe mich schon im Juli gewundert, wieso lokale, kleine Einrichtungen Zuweisungen von 750.000,00 Euro (!) erhalten und fast ausschließlich Organsiationen aus Bochum berücksichtigt werden.Entscheidungen im Alleingang durch eine Staatsanwältin bei solch hohen Zuweisungen sollten dringend vermieden werden.
Hierzu fand ich folgende Meldung (dpa 16.12.2008):
Werden Strafverfahren von Staatsanwaltschaften gegen Geldauflagen - etwa zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen - eingestellt, entscheidet in der Regel nicht eine Person allein. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm - wie auch anderswo gilt nach Auskunft einer Sprecherin ein “Vier-Augen-Prinzip”, wenn der Einzelbetrag für eine Organisation 7500 Euro übersteigt. “Meist wird der Abteilungsleiter eingeschaltet. Hintergrund ist, dass die Entscheidungen möglichst neutral und objektiv sein sollen”, sagte Sprecherin Elke Adomeit. Grundlage des Prozedere seien interne “Übereinkünfte” der einzelnen Staatsanwaltschaften.
In die Entscheidung, welche gemeinnützige Einrichtung welchen Betrag bekommt, sind neben Staatsanwälten auch Beschuldigter und Verteidiger involviert. Auch sie könnten im Rahmen der angedachten Einstellung eines Verfahrens gegen Geldauflage mit beeinflussen, wer bedacht werden soll.
Staatsanwaltschaften wie auch Gerichte verfügen über Listen mit solchen Einrichtungen. Diese könnten sich auf Antrag darauf eintragen lassen. Die Verwendung des Geldes werde kontrolliert.
Etwas anders sieht es bei Gerichten aus, wo Richter Geldbußen verhängen können. Dort greift die “richterliche Unabhängigkeit”, wie der Sprecher des Landgerichts Münster, Benedikt Vieth, erläuterte. Über die Auflagen entscheide bei größeren Verfahren eine mit Richtern und Schöffen besetzte Gerichtskammer, in anderen Fällen auch ein Richter allein. “Ein Absegnen der Entscheidung gibt es bei Gericht nicht.”

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