springe zu navigation

Rasanter Anstieg der Geldauflagen 3. November 2008 

Gegen den Trend im Spendenmarkt steigern die Strafrichter und Staatsanwälte in Deutschland die Zuweisung von Geldauflagen zu Gunsten des dritten Sektors. Die auf Geldauflagenmarketing spezialisierte Berliner Agentur Pro Bono Fundraising hat in einer aktuellen Umfrage die Geldauflagen-Zuweisungen festgestellt, dass innerhalb der Oberlandesgerichte gemeinnützigen Einrichtungen innerhalb der letzten zwölf Monate über 120 Millionen Euro zugewiesen worden sind. Seit 2003 seien die Zuweisungen kontinuierlich angestiegen, resümierte der Geschäftsführer der Agentur, Matthias Kröselberg.

Grund für die Steigerung ist laut Kröselberg, dass in immer mehr Steuer- und Wirtschaftstrafsachen auch gemeinnützigen Einrichtungen hohe Geldauflagen zugewiesen würden. Durch die zunehmenden Steuer- und Wirtschaftstrafsachen sei die Zahl der Verfahren, in denen diese gegen Geldauflagen eingestellt oder als Bewährungsauflage festgesetzt werden, erheblich gewachsen. In den ersten beiden bundesweit beachteten Verfahren dieses Jahres seien über 13 Millionen Euro gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen worden. Das Ackermann- Verfahren („Mannesmann- Verfahren“) Ende 2006 habe einen neuen Trend gesetzt: Steuerhinterzieher sollen den gemeinnützigen Sektor durch ihre Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen stärken und zeigen, dass ihrer Verhalten letztlich unser Gemeinwesen treffe, so Kröselberg.

In den Bundesländern Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurden laut Pro Bono-Recherchen überdurchschnittliche Steigerungsraten erzielt: Brandenburg habe die Höhe der jährlichen Zuweisungen seit 2003 auf über 3,3 Millionen Euro verdreifacht. Waren die großen Spendenorganisationen bisher in der „Hitliste“ der am meisten bedachten Organisationen ohne große Konkurrenz, so zeigen die Auswertungen der Geldauflagenstatistiken, dass immer mehr regionaler Organisationen von den Zuweisungen profitieren. Neben dem regionalen Bezug ist vor allem der Deliktbezug ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung eines Staatsanwalts oder Strafrichters, einer gemeinnützigen Einrichtung eine Geldauflage oder Bußgeld zuzuweisen.  

„Aus unseren Umfragen und Auswertungen wissen wir, dass diese beiden Kriterien entscheidend für die Motivation der Zuweisung sind und als Entscheidungsgrundlage dienen,“ so Kröselberg.

Während bundesweit tätige Organisationen bei der Einwerbung von Geldauflagen vor allem auf Mailings an die Behörden setzen, können regionalen Einrichtungen auch über Veranstaltungs-Einladungen und persönliche Netzwerke oder Kontakte Zuweiser gewinnen. Zahlreiche Organisationen, die bundesweit tätig sind erzielen Einnahmen auf einem hohen stabilen Niveau mit leichten Rückgängen, während kleinere Organisationen zum Teil erhebliche Einnahmesteigerungen verzeichnen können. Entscheidend sei nach wie vor die differenzierte Ansprache, berichtet Kröselberg. „Warum soll ein Umweltstrafrichter mit einer Zuweisung eine kulturelle Einrichtungen bedenken?“ ragt er sich. Die richtige Zielgruppe bei den Zuweisern zu finden sei der Erfolgsfaktor.

Kommentare»

bisher keine kommentare - bist du der erste?