Anwälte wollen Geldauflagen 23. Juni 2008
Die Bundesrechtsanwaltskammer möchte, dass die anwaltliche Standesvertretung zukünftig auch in den Genuß von Geldauflagen kommen soll. In einer Stellungnahme zu Artikel 8 – Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung fordern die “Anwälte”:
Erneut spricht sich die Bundesrechtsanwaltskammer dafür aus, § 195 BRAO um einen zweiten Absatz zu ergänzen:
„Soll eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO erfolgen, kann dem Beschuldigten auferlegt werden, einen Geldbetrag zugunsten der Rechtsanwaltskammer zu zahlen, der er angehört.“
In der Praxis kommt es wiederholt vor, dass entweder vor oder in der Hauptverhandlung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens eine Einstellung gem. § 153a StPO gegen Zahlung von – zum Teil nicht unerheblichen – Geldbeträgen …
