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Im Angebot: Geldauflage 24. Juni 2008 

Beim täglichen Recherchieren auf den Internetseiten der deutschen Staatsanwaltschaften begegne ich immer wieder netten Editorials der Behördenleiter. Auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Stade habe ich Folgendes gefunden zum Thema “Auslastung und Überlastung”:

Jährlich werden allein bei der Staatsanwaltschaft Stade fast 50.000 Verfahren neu eingeleitet. Dabei kann es in einem Verfahren um eine einzelne Tat oder etwa um zahlreiche Serientaten gehen. Entsprechend viele Aktenvorgänge sind neu anzulegen, Fristen sind zu überwachen, Kostenrechnungen abzuwickeln, zahlreiche Schreiben müssen gefertigt, Telefonanrufe angenommen, Akten versandt und andere Vorgänge beigezogen werden.
In gut der Hälfte der Fälle richtet sich das Verfahren gegen einen oder mehrere namentlich bekannte Beschuldigte. Von diesen Verfahren wiederum werden rund 7.000 Fälle von den hiesigen Staats- und Amtsanwälten mit einer Anklage oder einem Strafbefehlsantrag an das Gericht abgeschlossen, von denen ein nicht unerheblicher Teil dann auch vor Gericht in öffentlicher Hauptverhandlung verhandelt wird. Im Übrigen besteht bei geringer Schuld die Möglichkeit, bereits das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage etwa an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Hoffentlich machen zahlreiche Behördenmitarbeiter von der letztgenannten Möglichkeit Ihres Chefs Gebrauch…

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