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eBook (PDF): Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach § 153a I Nr.2 StPO -

eBay: eBook (PDF): Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach § 153a I Nr.2 StPO -
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Enddatum: Dienstag Jun-18-2013 20:10:22 CEST
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This item is printed on demand – Print on Demand Titel. – Die vorliegende, Ende Juli 2010 von der Bucerius Law School Hamburg als Dissertation angenommene, Abhandlung weist eindrücklich in einem ersten Hauptteil und einem dazugehörigen Anhang nach, dass monetäre Sanktionen, d. h. insbesondere Geldstrafen und Geldauflagen, in deutschen Strafverfahren eine überragende, historisch geradezu einmalige Bedeutung erlangt haben. Eine solche Entwicklung ist per se problematisch, da die Einnahmengenerierung nach den verschiedenen Strafzwecken nicht erforderlich ist und mit diesen in Konflikt treten kann. Im zweiten Hauptteil untersucht der Autor sodann detailliert drei Problemfelder im Zusammenhang mit Geldauflagen, die eine solche Entwicklung in sich birgt: Zum Einen sieht sich insbesondere die Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage gemäß 153a StPO seit jeher mit einem Legitimationsproblem konfrontiert. Zum Zweiten führen systematische Unklarheiten und ungelöste Rechtsprobleme zu Funktionsproblemen bei der Verhängung von Geldauflagen. Zum Dritten besteht bei Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen ein Zuteilungsproblem, weil Kriterien für eine objektive Verteilung benötigt werden. 292 pp. Deutsch

Preis: 49.90 EUR

Die Fiskalisierung des Strafverfahrens kaufen bei AbeBooks.de

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Wirtschaftsskandale und Wirtschaftsverbrechen haben seit geraumer Zeit erhebliche Konjunktur und damit ihren festen Platz in den Schlagzeilen der Tagespresse und in der Berichterstattung des Fernsehens. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht in Aufsehen erregender Weise von neuen Skandalen oder Straftaten Dienstreisen bei VW, Schmiergeldskandale bei Siemens berichtet wird. Dabei gewinnt man den Eindruck, dass das Wirtschaftsstrafrecht wichtiger, aber auch machtloser denn je ist. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass förmliche Gerichtsverfahren, soweit sie denn überhaupt stattfinden, mit Sanktionen enden, die im Verhältnis zu den abgeurteilten Taten der Akteure in keiner Weise tat- und schuldangemessen erscheinen Einstellung des Verfahrens gegen Ackermann im Mannesmann-Prozess nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5,8 Millionen Euro, Bewährungs- und Geldstrafe für Hartz in der VW-Affäre. Anhand dieser augenscheinlichen Ohnmacht des Wirtschaftsstrafrechts gegenüber der ausufernden Wirtschaftskriminalität wird wirtschaftsethischen Leitlinien, vor allem auf Seiten der Wirtschaft selbst, ein immer höherer Stellenwert eingeräumt. Nicht zuletzt hat die skizzierte Entwicklung der letzten Jahre auch auf Seiten der Wirtschaftsunternehmen den Druck erzeugt, dem so entstandenen negativen Bild in der Öffentlichkeit entgegenzutreten. Deshalb reagiert die Wirtschaft auf den kritischen öffentlichen Diskurs , um sich gegen Kritiker zu wappnen. Zudem ist in den Wirtschaftsunternehmen durchaus das Bewusstsein vorhanden, dass Verstöße gegen Strafgesetze mit erheblichen direkten und insbesondere indirekten (Imageschaden!) finanziellen Risiken verbunden sein können. Der Zwang des Strafrechts und der Moral zeitigt hier durchaus seine Wirkung und kann in Überlegungen zu Risiken einer Negativ-Werbung münden, wie man am Beispiel der Leitlinien der Bayer AG sehen kann: Das Unternehmen respektiert das geltende Recht und verlangt das Gleiche von seinen Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Das Unternehmen achtet geltendes Recht, unabhängig davon, ob es sich um überstaatliches oder lokales Recht handelt… . Ziel dieser Untersuchung ist es aufzuzeigen, inwieweit wirtschaftsethische Leitlinien in der Unternehmenspraxis tatsächlich zur Prävention von Wirtschaftskriminalität in Unternehmen beitragen können. Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura – Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: Keine, -, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch.

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Wirtschaftsethische Leitlinien kaufen bei ciando eBooks

Kategorie: Recht|Wissenschaft,Studien > Strafrecht,Strafprozessrecht|Hochschulschriften

Artikelnummer: 123591

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Am 27. 11. 2006 titelte der Spiegel Freikauf erster Klasse. Der Artikel nimmt Bezug auf eines der spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren der Nachkriegszeit, den sog. Mannesmann- Prozess, bei dem der § 153a StPO in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geriet. In diesem Fall wurde das Verfahren nach § 153a II unter Auferlegung von Geldauflagen eingestellt. Die Tatsache, dass Top- Manager aufgrund der Zahlung eines hohen Geldbetrags, dessen Höhe sich angesichts ihrer Verdienste schnell relativiert, eine Verurteilung umgehen können, erweckt leicht den Eindruck, dass sich die Reichen freikaufen würden. Die Medien haben darüber berichtet wie hoch die zu zahlenden Beträge der Beschuldigten waren, allerdings haben sie kaum darüber berichtet, warum sie so hoch sind. In der Öffentlichkeit rief dieses Urteil Unverständnis hervor, weil sich die Medien nicht mit den Kriterien der Bemessung dieser Geldauflage auseinandergesetzt haben.

Interessant erscheint auch, dass allein in Tübingen 1163 Verfahren im Jahr 2006 gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt worden sind. Die Geldauflage des § 153a I Nr.2 ist in der Praxis mittlerweile nicht mehr weg zu denken. Dabei ist die grundsätzliche Anwendung der Norm aufgrund der Sanktionsbefugnis der Staatsanwaltschaft höchst umstritten. Dadurch, dass der Staatsanwaltschaft keine konkreten Bemessungskriterien bei der Erteilung einer Geldauflage vom Gesetzgeber vorgegeben sind, wird die Diskussion zusätzlich angeheizt.

In dieser Arbeit soll untersucht und dargestellt werden, welche Kriterien für die Bemessung der Geldauflage nach § 153a I Nr.2 relevant sind. Dabei wird insbesondere darauf einzugehen sein, ob und inwieweit die Bemessung der Geldstrafe nach § 40 StGB, die Bemessung der Geldauflage nach § 153a I Nr.2 beeinflusst.

Preis: 19.99 EUR

Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach § 153a I Nr.2 StPO – Unterschiede und Übereinstimmungen mit der Bemessung der Geldstrafe kaufen bei ciando eBooks

Kategorie: Recht|Wissenschaft,Studien > Strafrecht,Strafprozessrecht|Hochschulschriften

Artikelnummer: 120679

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Fundraising Hessen von Alexander Gregory

Kategorie: Bücher > Belletristik > Unterhaltungsliteratur > Sonstige

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Preis: 29,00 EUR
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Die vorliegende, Ende Juli 2010 von der Bucerius Law School Hamburg als Dissertation angenommene, Abhandlung weist eindrücklich in einem ersten Hauptteil und einem dazugehörigen Anhang nach, dass monetäre Sanktionen, d. h. insbesondere Geldstrafen und Geldauflagen, in deutschen Strafverfahren eine überragende, historisch geradezu einmalige Bedeutung erlangt haben. Eine solche Entwicklung ist per se problematisch, da die Einnahmengenerierung nach den verschiedenen Strafzwecken nicht erforderlich ist und mit diesen in Konflikt treten kann. Im zweiten Hauptteil untersucht der Autor sodann detailliert drei Problemfelder im Zusammenhang mit Geldauflagen, die eine solche Entwicklung in sich birgt: Zum Einen sieht sich insbesondere die Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage gemäß § 153a StPO seit jeher mit einem Legitimationsproblem konfrontiert. Zum Zweiten führen systematische Unklarheiten und ungelöste Rechtsprobleme zu Funktionsproblemen bei der Verhängung von Geldauflagen. Zum Dritten besteht bei Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen ein Zuteilungsproblem, weil Kriterien für eine objektive Verteilung benötigt werden.

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Die Fiskalisierung des Strafverfahrens kaufen bei buecher.de – Topseller

Kategorie: Buch > Sozialwissenschaften, Recht & Wirtschaft > Recht > Strafrecht

Artikelnummer: 35578556
Keywords: Die Fiskalisierung des Strafverfahrens;Frick, Stefan;9783863810092
Manufacturer: Frick, Stefan
Brand: Tredition
EAN: 9783863810092

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BUCH - Die Fiskalisierung des Strafverfahrens - Stefan Frick

Kategorie: Bücher > Studium & Wissen > Rechtswissenschaften > Straf- u. Verkehrsrecht > Strafrecht

- The Death of Common Sense: How Law is Suffocating America 14,95 EUR Ludicrous Laws and Mindless Misdemeanors 19,24 EUR A Guide to Asset Protection: How to Keep What's Legally Yours 29,99 EUR Suche im Shop: Hinweis: Die hier gezeigte Abbildung kann von dem tatsächlichen Cover abweichen, es wird immer die aktuelle Auflage geliefert, das angegeben Datum ist das Ersterscheinungsdatum. Stefan Frick Die Fiskalisierung des Strafverfahrens 49,90 EUR (inkl. 7% MwSt) NEUWARE - Portofrei innerhalb Deutschlands! Weitere Bücher Stefan Frick von diesem Verlag Produktdetails ISBN 10: 3863810090 ISBN 13: 9783863810092 Untertitel: Monetäre Sanktionen im Strafrecht Erscheinungsjahr: 2012 Erschienen bei: TREDITION Einband: Gebunden Zusatz:...

Preis: 49,90 EUR
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Am 27. 11. 2006 titelte der Spiegel Freikauf erster Klasse. Der Artikel nimmt Bezug auf eines der spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren der Nachkriegszeit, den sog. Mannesmann- Prozess, bei dem der § 153a StPO in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geriet. In diesem Fall wurde das Verfahren nach § 153a II unter Auferlegung von Geldauflagen eingestellt. Die Tatsache, dass Top- Manager aufgrund der Zahlung eines hohen Geldbetrags, dessen Höhe sich angesichts ihrer Verdienste schnell relativiert, eine Verurteilung umgehen können, erweckt leicht den Eindruck, dass sich die Reichen freikaufen würden. Die Medien haben darüber berichtet wie hoch die zu zahlenden Beträge der Beschuldigten waren, allerdings haben sie kaum darüber berichtet, warum sie so hoch sind. In der Öffentlichkeit rief dieses Urteil Unverständnis hervor, weil sich die Medien nicht mit den Kriterien der Bemessung dieser Geldauflage auseinandergesetzt haben. Interessant erscheint auch, dass allein in Tübingen 1163 Verfahren im Jahr 2006 gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt worden sind. Die Geldauflage des § 153a I Nr.2 ist in der Praxis mittlerweile nicht mehr weg zu denken. Dabei ist die grundsätzliche Anwendung der Norm aufgrund der Sanktionsbefugnis der Staatsanwaltschaft höchst umstritten. Dadurch, dass der Staatsanwaltschaft keine konkreten Bemessungskriterien bei der Erteilung einer Geldauflage vom Gesetzgeber vorgegeben sind, wird die Diskussion zusätzlich angeheizt. In dieser Arbeit soll untersucht und dargestellt werden, welche Kriterien für die Bemessung der Geldauflage nach § 153a I Nr.2 relevant sind. Dabei wird insbesondere darauf einzugehen sein, ob und inwieweit die Bemessung der Geldstrafe nach § 40 StGB, die Bemessung der Geldauflage nach § 153a I Nr.2 beeinflusst. Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura – Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2, Technische Fachhochschule Wildau, 36 Quellen im Literaturverzeichnis.

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Artikelnummer: 9783638021630

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Wirtschaftsskandale und Wirtschaftsverbrechen haben seit geraumer Zeit erhebliche Konjunktur und damit ihren festen Platz in den Schlagzeilen der Tagespresse und in der Berichterstattung des Fernsehens. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht in Aufsehen erregender Weise von neuen Skandalen oder Straftaten Dienstreisen bei VW, Schmiergeldskandale bei Siemens berichtet wird. Dabei gewinnt man den Eindruck, dass das Wirtschaftsstrafrecht wichtiger, aber auch machtloser denn je ist. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass förmliche Gerichtsverfahren, soweit sie denn überhaupt stattfinden, mit Sanktionen enden, die im Verhältnis zu den abgeurteilten Taten der Akteure in keiner Weise tat- und schuldangemessen erscheinen Einstellung des Verfahrens gegen Ackermann im Mannesmann-Prozess nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5,8 Millionen Euro, Bewährungs- und Geldstrafe für Hartz in der VW-Affäre. Anhand dieser augenscheinlichen Ohnmacht des Wirtschaftsstrafrechts gegenüber der ausufernden Wirtschaftskriminalität wird wirtschaftsethischen Leitlinien, vor allem auf Seiten der Wirtschaft selbst, ein immer höherer Stellenwert eingeräumt. Nicht zuletzt hat die skizzierte Entwicklung der letzten Jahre auch auf Seiten der Wirtschaftsunternehmen den Druck erzeugt, dem so entstandenen negativen Bild in der Öffentlichkeit entgegenzutreten. Deshalb reagiert die Wirtschaft auf den kritischen öffentlichen Diskurs , um sich gegen Kritiker zu wappnen. Zudem ist in den Wirtschaftsunternehmen durchaus das Bewusstsein vorhanden, dass Verstöße gegen Strafgesetze mit erheblichen direkten und insbesondere indirekten (Imageschaden!) finanziellen Risiken verbunden sein können. Der Zwang des Strafrechts und der Moral zeitigt hier durchaus seine Wirkung und kann in Überlegungen zu Risiken einer Negativ-Werbung münden, wie man am Beispiel der Leitlinien der Bayer AG sehen kann: Das Unternehmen respektiert das geltende Recht und verlangt das Gleiche von seinen Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Das Unternehmen achtet geltendes Recht, unabhängig davon, ob es sich um überstaatliches oder lokales Recht handelt… . Ziel dieser Untersuchung ist es aufzuzeigen, inwieweit wirtschaftsethische Leitlinien in der Unternehmenspraxis tatsächlich zur Prävention von Wirtschaftskriminalität in Unternehmen beitragen können. Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura – Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: Keine, -, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch.

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Kategorie: Wissenschaft > Studien > Hochschulschriften

Artikelnummer: 9783638678735

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